Beantragung der Hinterbliebenenrente
Als Ehegatte eines verstorbenen Mitgliedes haben Sie Anspruch auf eine Witwen- bzw. Witwerrente gem. § 14 der Satzung VZN und Anspruch auf Zahlung des Sterbegeldes gem. § 16 der Satzung VZN.
Zur Feststellung Ihrer Versorgungsansprüche werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag auf Witwen-/ Witwerrente (Vordruck über das VZN erhältlich)
- Sterbeurkunde (unbeglaubigt)
- Heiratsurkunde des Standesamtes (Kopie)
Kinder eines verstorbenen Mitgliedes haben Anspruch auf Zahlung einer Waisenrente gem. § 15 der Satzung VZN. Die Waisenrente wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, im Falle der Berufsausbildung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt.
Für die Bearbeitung bitten wir Sie, folgende Unterlagen einzureichen:
- Antrag auf Waisenrente (Vordruck über das VZN erhältlich / je Kind ein eigenständiger Antrag)
- Geburtsurkunde (Kopie)
- Bei Kindern zwischen dem 18. und 27. Lebensjahr im Falle der Berufsausbildung:
Bescheinigung der Schule, Universität oder des Ausbildungsbetriebes.
Bitte setzen Sie sich mit der Verwaltung des VZN in Verbindung, um den Sterbefall anzuzeigen und die notwendigen Antragsunterlagen zu erhalten.