Neues Gütesiegel der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. bestätigt hohe Standards in Sicherheit und Prüfung

Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Nordrhein (VZN) gehört seit Anfang Juli zu den ersten Versorgungswerken in Deutschland, die das neue ABV-Prädikat tragen dürfen. Damit zeichnet die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) – Spitzenorganisation der 91 öffentlich-rechtlichen Pflichtversorgungseinrichtungen auf Landesrecht – Mitglieder aus, die fest definierte Kriterien zu Sicherheit, Steuerung und Kontrolle lückenlos belegen. Die dem ABV-Prädikat zugrunde liegende Markensatzung wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt geprüft und eingetragen.

Um die Kriterien des Gütesiegels zu erfüllen, genügt keine einmalige Anstrengung. Versorgungswerke müssen sie jährlich nachweisen und durch ein externes Testat von einem Wirtschaftsprüfer bestätigen lassen. Erst nach positivem Ergebnis bleibt das Prädikat gültig. Für die VZN-Mitglieder macht das Gütesiegel sichtbar, was in der Kapitalanlage ihres Versorgungswerks längst gelebte Praxis ist – eine konsequente Steuerung der Investments mit klarem Blick auf Sicherheit.

„Für uns als gesamtes Team des Verwaltungsrats ist dieses Prädikat ein Meilenstein“, heißt es dazu vom Vorsitzenden des Gremiums Herrn Udo von den Hoff. „Es macht die Exzellenz der täglichen Arbeit für jedes einzelne Mitglied sichtbar und beweist, dass die Altersvorsorge auf einem fundamental gesicherten Fundament steht.“

Für das VZN fügt sich das Prädikat in eine fast 70-jährige erfolgreiche Tätigkeit für die Mitglieder ein. Es ist ein erneuter offizieller Beleg dafür, dass sich Mitglieder auf ihr Versorgungswerk verlassen können.