Über uns
Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Nordrhein (VZN) ist eine teilrechtsfähige, wirtschaftlich selbstständige Einrichtung der Zahnärztekammer Nordrhein K. d. ö. R mit Sitz in Düsseldorf.
Rechtsgrundlage ist § 6 a des Heilberufsgesetzes. Die Versicherungsaufsicht und die allgemeine Körperschaftsaufsicht werden durch das Ministerium der Finanzen des Landes NRW im Benehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW ausgeübt.
Das VZN dient der Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung der Angehörigen der Zahnärztekammer Nordrhein. Beiträge und Leistungen ergeben sich aus der Satzung. Das VZN gehört als Pflichtversorgung neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung der ersten Säule des gegliederten Altersversorgungssystems in Deutschland an. Es versteht sich als Dienstleistungseinrichtung für seine Mitglieder. Dabei werden die Leistungen ausschließlich aus den von den Mitgliedern durch Beiträge bereitgestellten Mitteln ohne staatliche Zuschüsse finanziert.
Die Beiträge werden – soweit sie nicht zur Zahlung der laufenden Leistungen benötigt werden – am Kapitalmarkt angelegt.
Finanzierungsverfahren des VZN ist das „Offene Deckungsplanverfahren“. Bei diesem Verfahren werden Kapitalbeträge pauschal zur Deckung der Verpflichtungen angesammelt. Die Finanzierung wird planmäßig unter Berücksichtigung auch des künftigen Zugangs zum Versorgungswerk vorgenommen. Im Gegensatz zum individuellen Äquivalenzprinzip besteht keine Äquivalenz zwischen Beitrag und Leistung für jedes einzelne Mitglied (Anwartschaftsdeckungsverfahren), sondern Äquivalenz zwischen der Summe aller Beiträge und der Summe aller Leistungen für die Gesamtzahl der Mitglieder einschließlich des künftigen Zugangs.
Die von unseren Mitgliedern eingezahlten Beiträge werden auf der Grundlage des Versicherungsaufsichtsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (VAG NRW) sowie der Versicherungsaufsichts-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (VersAufsVO NRW) nach Grundsätzen angelegt, die auch von privaten Versicherungsunternehmen zu beachten sind. Die Kapitalanlagen sind mithin so zu gestalten, dass möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung erreicht wird.