Das VZN vergibt seit mehr als 30 Jahren erstrangige Immobilienkredite für den Kauf bestehender Objekte, Umschuldungen und Neubauvorhaben. Die zu finanzierenden Objekte müssen überwiegend zu wohnwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden und neuzeitlichen Wohnansprüchen genügen. Eine Finanzierung von Immobilien in strukturschwachen Gebieten ist nicht möglich. Die maximale Darlehenssumme beträgt 60 % des von uns ermittelten Beleihungswertes. Bei Objekten, die nicht älter als 10 Jahre sind, bzw. die in den letzten 10 Jahren kernsaniert wurden, ist ggf. eine Finanzierung von bis zu 70 % des Verkehrswertes bzw. Kaufpreises möglich. Eine Darlehensgewährung für Kunden ohne Wohnsitz in Deutschland ist problemlos möglich. Es ist lediglich erforderlich, bei Zustandekommen eines Darlehensvertrages für eine in Deutschland ansässige Person eine Zustellungsvollmacht zu erteilen.
Ein eingespieltes Team garantiert Ihnen eine schnelle, flexible und unbürokratische Bearbeitung der Darlehensanträge und Erstellung der Darlehensverträge. Zahlungsaufträge werden, nach Erfüllung der entsprechenden Auszahlungsvoraussetzungen, in der Regel innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt. Die Einreichung von Unterlagen kann formlos per E-Mail oder alternativ per Post erfolgen. Unsere aktuellen Konditionen können Sie hier einsehen.
Wir haben Ihr Interesse an einer Baufinanzierung durch das VZN geweckt? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter +49 211 596170 oder per E-Mail hypotheken@vzn-nordrhein.de. Wir übersenden Ihnen dann umgehend die zur Antragstellung erforderlichen Formulare und teilen Ihnen die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen mit. Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation unsererseits ausschließlich in Deutsch erfolgt und wir keine Beratungsleistungen erbringen dürfen.
Sollten Sie eine umfassende Beratung benötigen, teilen wir Ihnen gerne die Kontaktdaten langjähriger und zuverlässiger Vermittler mit. Die für uns tätigen Vermittler beraten Sie auch in Englisch, teilweise auch in anderen Sprachen und verfügen über eine Zulassung nach § 34i GewO. Der Vermittler wird für Sie die Antragstellung übernehmen und Ihnen auch während der Bewilligungs- und Auszahlungsphase, falls von Ihnen gewünscht auch danach, beratend zur Seite stehen. Für seine Tätigkeit erhält der Vermittler von uns eine Provision. Diese Kosten werden jedoch nicht an Sie weitergegeben, d. h. es entsteht Ihnen kein wirtschaftlicher Nachteil.
Konditionen
Freibleibend bieten wir folgende Konditionen an:
Festschreibung | Zinssatz | Auszahlung | Effektivzins |
---|---|---|---|
5 Jahre | 4,05 % (4,40 %) | 100,00 % | 4,11 % (4,47 %) |
10 Jahre | 3,98 % (4,33 %) | 100,00 % | 4,04 % (4,40 %) |
11 Jahre | 4,50 % (4,85 %) | 100,00 % | 4,58 % (4,94 %) |
15 Jahre | 4,30 % (4,65 %) | 100,00 % | 4,37 % (4,73 %) |
20 Jahre | 4,40 % (4,75 %) | 100,00 % | 4,47 % (4,83 %) |
(Werte in Klammern für zweitstellige Darlehen)
Die Mindestdarlehenshöhe beträgt 50.000 €. Die Mindesttilgung beträgt 2,00 %.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Hypotheken-Team unter 0211 59617-64 oder an hypotheken@vzn-nordrhein.de.
Vermittler
Sie sind Kreditvermittler, verfügen über eine Zulassung nach § 34i GewO und sind an einer Zusammenarbeit mit dem VZN interessiert? Gerne können Sie uns per Telefon oder E-Mail kontaktieren, damit wir die Details einer möglichen Kooperation mit Ihnen abstimmen können.