Liebe Mitglieder,

aufgrund einer Änderung im Sozialgesetzbuch ist es Versorgungswerken ab sofort möglich, am Sterbedatenabgleich der Deutschen Rentenversicherung teilzunehmen. Das VZN ist diesem Verfahren beigetreten, um hauptsächlich den bürokratischen Aufwand aller Beteiligten so gering wie möglich zu halten.

Bitte beachten Sie daher, dass die Anforderung des Ihnen bekannten Formulars künftig entfällt. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist es leider weiterhin notwendig, das alte Verfahren beizubehalten. In diesem Fall wird sich das VZN mit den betroffenen Rentnern in Verbindung setzen.

Ihr VZN